Urheberrecht

Zwischen der EKD und der GEMA wurden Pauschalverträge abgeschlossen, durch die die Nutzung von Musik in Gottesdiensten, Konzerten und anderen Veranstaltungen abgegolten ist. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die für Kompo-nisten, Textdichter oder Verleger von Musikwerken deren Nutzungsrechte wahrnimmt.

> Rundschreiben des Landeskirchenamt

> allgemeine Information von EKD und GEMA

> GEMA Fragebogen 

Der darüber hinaus geltende Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition räumt u. a. der Evangelischen Kirche von Westfalen, ihren Kirchengemeinden sowie zugeordneten Institutionen und Einrichtungen das Recht ein, Vervielfältigungsstücke von einzelnen Liedtexten (mit oder ohne Noten) für den Gemeindegesang
- im Gottesdienst,
- in anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstähnlicher Art sowie
- in sonstigen gemeindlichen Veranstaltungen, sofern die Gemeinde alleiniger Veranstalter und die gemeindliche Veranstaltung nicht-kommerzieller Art ist,
herzustellen.

> dazu mehr