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KM-Umschau-Archiv
Hier können Sie Ausgaben der KM-Umschau der letzten Jahre als PDF-Datei herunterladen.
- KM-Umschau 2004/1 (ca. 1 MB)
- KM-Umschau 2004/2 (ca. 1,5 MB)
- KM-Umschau 2004/4 (ca. 1,1 MB)
- KM-Umschau 2005/1 (ca. 1,4 MB)
- KM-Umschau 2005/2 (ca. 3,1 MB)
- KM-Umschau 2005/3 (ca. 500 K)
- KM-Umschau 2005/4 (ca. 900 K)
- KM-Umschau 2006/1 (ca. 1,5 MB)
- KM-Umschau 2006/02 (ca. 1,3 MB)
- KM-Umschau 2006/03 (ca. 1 MB)
- KM-Umschau 2007/01 (ca. 1,3 MB)
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- KM-Umschau 2007/03 (ca. 1 MB)
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Beitragssätze 2022
Gruppe |
Beitragssätze |
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Beitrag 2022 |
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Euro |
1* |
Fördernde Mitglieder: Ehrenamtlich Tätige (E), Ruheständler (RU), Schüler und Studenten (ST), Auszubildende, Praktikanten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende (A), persönliche Mitglieder (PM), korp. Mitglieder (KM) |
37,44 € |
|
2* |
Nebenberuflich Tätige mit monatlichen KM-Verdienst |
bis 155 Euro |
37,44 € |
3 |
dito |
bis 360 Euro |
56,16 € |
4 |
dito |
bis 515 Euro |
79,56 € |
5 |
dito |
bis 670 Euro |
84,23 € |
6 |
dito |
über 670 Euro |
88,91 € |
7 |
Beschäftigungsumfang mind. 75% |
EGr. 11-12 |
166,13 € |
8 |
Beschäftigungsumfang. mind. 75% |
EGr. 13-14 |
189,53 € |
7a |
Beschäftigungsumfang unter 75% |
EGr. 11-12 |
135,71 € |
8a |
Beschäftigungsumfang unter 75% |
EGr. 13-14 |
152,09 € |
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und ist montags bis donnerstags
von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Telefon: 02304/755 - 255
Telefax: 02304/755 - 157
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Landesverband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW)
SATZUNG
Präambel
Der Landesverband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen sieht im Evangelium von Jesus Christus Grundlage und Richtungsweisung seiner Arbeit und steht auf dem Boden der Bekenntnisse der Evangelischen Kirche von Westfalen.
§1 Name und Sitz
1. Der Verband führt den Namen ”Landesverband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW)".
2. Der Verband hat seinen Sitz am Ort der Geschäftsstelle.
§2 Zweck des Verbandes
Zweck des Verbandes ist die Förderung der Kirchenmusik sowie die Förderung und Beratung seiner Mitglieder in fachlichen Fragen, insbesondere in der
- beruflichen Fortbildung
- Wahrung der beruflichen und sozialen Interessen.
§3 Verbindung zu Verbänden und Instituten
1. Der Landesverband gehört dem ”Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland” als korporatives Mitglied an.
2. Er ist Mitglied im ”Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe“ (vkm-rwl)”.
3. Er steht in Arbeitsgemeinschaft mit dem ”Landesverband der evangelischen Kirchenchöre Westfalens” und dem ”Posaunenwerk in der Evangelischen Kirche von Westfalen”, sowie dem ”Institut für Aus-, Fort - und Weiterbildung der EKvW”.
Der Verband ist offen für die Zusammenarbeit mit anderen kirchenmusikalischen Verbänden und Werken, die sich die Förderung der Kirchenmusik zu eigen machen.
4. Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor, die Dezernentinnen oder Dezernenten des Landeskirchenamtes für Kirchenmusik, die Rektorin oder der Rektor der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilung für ev. Kirchenmusik des Institutes Dortmund der staatlichen Hochschule für Musik / Westfalen-Lippe können auf Einladung an den Zusammenkünften der Organe des Landesverbandes mit beratender Stimme teilnehmen.
§4 Mitgliedschaft
1. Mitglied können alle Personen werden, die in der Ev. Kirche von Westfalen kirchenmusikalisch tätig sind oder waren, und solche, die sich in kirchenmusikalischer Ausbildung befinden. Die persönliche Mitgliedschaft weiterer Einzelpersonen ist möglich.
Korporativ können Kir-chengemeinden oder sonstige Einrichtungen der Ev. Kirche von Westfalen die Mitgliedschaft erwerben.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären und bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, ferner durch Austritt, Streichung oder Ausschluss.
- a. Der Austritt steht im Belieben des Mitglieds, ist aber nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 1 Monat vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden.
- b. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung in Rückstand gerät und den Rückstand auch nach wiederholter Mahnung nicht zahlt. Zuletzt erfolgt eine Mahnung durch eingeschriebenen Brief, der auf die drohende Streichung hinweist. Die Streichung geschieht durch Beschluss des Vorstandes, und muss dem Mitglied nicht bekannt gemacht werden.
- c. Der Vorstand kann ein Mitglied wegen verbandsschädigendem Verhaltens ausschließen. Die Ausschlussentscheidung ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
Gegen sie kann das Mitglied binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde einlegen durch Schreiben an den Landesvorsitzenden. Über die Beschwerde entscheidet der Verbandsrat.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§5 Rechte und Pflichten
Die Mitglieder des Verbandes haben in beruflichen und fachlichen Angelegenheiten Anspruch auf Rat und Förderung durch den Verband. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf kostenlosen Bezug der Zeitschrift ”Forum Kirchenmusik”. Mitteilungen des Verbandes sowie Informationen aus dem kirchenmusikalischen Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen erhalten die Mitglieder über ein zusätzliches Printmedium.
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die vom Verband gebotenen Gelegenheiten zu ihrer beruflichen Fortbildung wahrnehmen und an den Veranstaltungen des Verbandes teilnehmen.
§6 Mitgliedsbeitrag
- 1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird nach dem Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jeweils bis zum 1.1. für das laufende Jahr zu entrichten.
- 2. Bei Austritt erlischt die Beitragspflicht mit dem Ende des Geschäftsjahres.
- 3. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Zahlungs-aufschub oder Beitragsfreiheit gewähren.
§7 Organe des Landesverbandes
- Die Organe des Landesverbandes sind:
- die Mitgliederversammlung (§ 8)
- der Verbandsrat (§ 9)
- der Vorstand (§10)
- die/der Landesvorsitzende (§11)
§8 Die Mitgliederversammlung
- 1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Verbandes an. Sie ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
- 2. Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal durch die Landesvorsitzende oder den Landesvorsitzenden einberufen. Ort und Zeit bestimmt der Vorstand. Die Einladung hat schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zu erfolgen, und erfolgt in der Regel durch das in § 5 Satz 3 genannte Printmedium.
- 3. Die/der Landesvorsitzende ist zur Einberufung einer weiteren Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn der Verbandsrat oder 20 Verbandsmitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen.
- 4. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zu stellen. Sie müssen zwei Wochen vor dem Versammlungstermin der Geschäftsstelle vorliegen.
- 5. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, wenn sie nicht anders beschließt.
- 6. Verhandlungsgegenstände der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
- a. Wahl der/des Landesvorsitzenden und des Vorstandes
- b. Der Bericht der/des Landesvorsitzenden über die Tätigkeit des Verbandes
- c. Verhandlungen über Aufgaben und Ziele des Verbandes
- d. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- e. Änderung der Satzung
- f. Beschluss über die Auflösung des Verbandes
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, mit Ausnahme solcher zu Punkt e und f, bei denen die Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich ist.
Das Ergebnis der Wahl der/des Landesvorsitzenden wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Verbandes evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland und dem Landes-kirchenamt mitgeteilt. - 7. Wahlen sind durch Handzeichen vorzunehmen. Auf Antrag ist die Wahl schriftlich durchzuführen.
- 8. Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§9 Verbandsrat
1. Der Verbandsrat setzt sich aus dem Vorstand und den Kreisvorsitzenden zusammen.
Die Kreiskantorin oder der Kreiskantor ist in der Regel die/der Kreisvorsitzende, sofern nicht auf Kirchenkreisebene ein anderes Mitglied bestimmt wurde.
2. Die/der Kreisvorsitzende ist für den Kontakt zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Verbandsrat verantwortlich.
3. Der Verbandsrat tagt mindestens einmal im Jahr. Er ist beschlussfähig mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
4. Verhandlungsgegenstände des Verbandsrats sind insbesondere:
a. Der Bericht der/des Landesvorsitzenden über die Tätigkeit des Vorstandes
b. Der Kassenbericht und die Entlastung der Rechnungsführerin oder des Rechnungsführers
c. Wahl von zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfern auf drei Jahre
d. Beschluss des Haushaltsplanes
e. Vorschläge über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
f. Vorbereitung von Satzungsänderungen
5. Vorschläge zur Wahl des Vorstandes
6. Zu den Sitzungen des Verbandsrats lädt die/der Landesvorsitzende mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
7. Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§10 Der Vorstand
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes; er besteht aus der/dem Landesvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Landesvorsitzenden, der Referentin oder dem Referenten für Fortbildung, der Schriftführerin oder dem Schriftführer, der Rechnungsführerin oder dem Rechnungsführer und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern.
Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sollen nebenberufliche Kirchenmusikerinnen/Kirchenmusiker sein.
2. Der Vorstand wird auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich.
3. Aufgaben des Vorstandes sind,
a. Haushaltsführung des Verbandes
b. Alle Aufgaben, die sich aus § 2 bis § 6 der Satzung ergeben
4. Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift anzufertigen
§ 11 Die/der Landesvorsitzende
Die Aufgaben der/des Landesvorsitzenden sind insbesondere:
1. Vertretung des Verbandes
2. Die verantwortliche Durchführung der im §·2 genannten Aufgaben
3. Die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, des Verbandsrats und des Vorstandes.
4. Der Jahresbericht an Verbandsrat und Mitgliederversammlung.
Die/der Landesvorsitzende führt diese Aufgaben im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung ist auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Ev. Kirche von Westfalen am 09.02.2013 in Haus Villigst, Schwerte beschlossen und in der revidierten Fassung in Kraft gesetzt worden. Sie setzt die Satzung vom 26.02.2000 außer Kraft.
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Wer wir sind
Der Landesverband
- ist ein Verband mit über 280 Mitgliedern
- berät und vertritt seine Mitglieder in fachlichen, beruflichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen
- fördert die Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche von Westfalen
- bietet ein Forum zum gegenseitigen Kontakt, Austausch und Weiterbildung
- ist gegliedert in die Entscheidungsorgane Mitgliederversammlung, Verbandsrat, Vorstand und Landesvorsitzende(r)
Was wir für Sie tun
- Durchführung der Jahrestagung und zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen (in Zusammenarbeit mit der Landeskirche)
- Informationen durch kostenlosen Bezug der verbandseigenen Zeitschrift "KM-Umschau" sowie der bundesweit erscheinenden Publikation "Forum Kirchenmusik"
- Vertretung der Mitglieder durch Mitwirkung in verschiedenen Gremien der Landeskirche
- Verleihung von Urkunden bei Dienstjubiläen
- Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten
Wo wir eingebunden sind
Mitgliedschaft im:
- Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Deutschlands (VEM)
- Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe (vkm-rwl)
Zusammenarbeit mit:
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Die im folgenden aufgeführte kleine Geschichte des Landesverbandes gibt die leicht gekürzte
Geschichtsschreibung von Nicolas Tsapos, einem Mitarbeiter des Landeskirchlichen Archivs in
Bielefeld, wieder. Herr Tsapos hat diese Geschichtsschreibung im Auftrag des
Landesverbandes aus Anlaß des 100 jährigen Bestehens im Juni 1999 nach den Quellen in
Protokollbüchern und Akten verfasst.
Zur Geschichte des Landesverbandes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Gründungsphase
Der erste Eintrag im Protokollbuch zum Rheinisch-Westfälischen Organistentag zu
Essen (Ruhr), dem Vorgänger des heutigen Landesverbandes Ev.
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der EKvW, beginnt mit den Worten:
“Dem unermüdlichen Eifer des Organisten Adolf Eckhardt ist es im Verein mit den
Unterzeichneten zu danken, dass am 14. Juni 1899 in unserer Stadt der “Evangelische
Organistenverein für Rheinland & Westfalen” gegründet wurde.”
An die Gründungsversammlung schlossen sich am Nachmittag um 15 Uhr eine
Reihe von Vorträgen in der Pauluskirche, sowie eine Orgelkonzertveranstaltung in
der Kreuzkirche an.
Auf der abendlichen Nachversammlung im Hotel “Kaiser Wilhelm” wurde dann
Adolf Eckhardt (Essen) auf Vorschlag des unterzeichnenden Schriftführers Gustav
Beckmann zum 1. Vorsitzenden des Organistenvereins gewählt; der weitere
Vorstand setzte sich aus dem 2. Vorsitzenden Musikdirektor Kayser, dem bereits
erwähnten Schriftführer Beckmann, seinem Stellvertreter Straube und dem
Schatzmeister Stork zusammen.
Fortan fanden jährlich Organistentage statt, auf denen die bis zum heutigen Tag
erhaltenen Arbeitsschwerpunkte maßgeblich waren. Diese lagen im Bereich der
kirchenmusikalischen Arbeit, in Besoldungsangelegenheiten und Vorstandwahlen/
Satzungangelegenheiten - begleitet von einem musikalischen Rahmenprogramm.
Erste grundlegende Neuwahlen fanden nach dem Tod des Vereinsgründers auf
dem 3. Rheinisch-Westfälischen Organistentag in Hamm vom 31.3. -1.4.1902 statt,
1 Da die Quellenlage v.a. zur Vereinsgeschichte bis zum 2. Weltkrieg außerordentlich dünn ist,
beruhen die Angaben ausschließlich auf Auswertungen der erhalten gebliebenen Protokollbücher
des Vereins (Archiv des Vereins ev. Kirchenmusiker Westfalens, Sign. 113 und 114).
den der Schriftführer wie folgt kommentierte:
“Die Versammlung ehrt das Andenken des Entschlafenen, der für die organistische Zunft stets
ein so warmes Interesse bekundet, in der üblichen Weise.”
Auf dem Weg zur Interessenvertretung
Auf dem folgenden Organistentag vom 16. -17. April 1903 in Essen äußerte die
Versammlung sich erstmals zu Gehaltsfragen ihrer Mitarbeiter und legte damit den
ersten Schritt auf dem langen Weg zum Berufsverband modernen Zuschnitts
zurück:
“Inbezug auf die Gehaltsverhältnisse der Organisten wurde einstimmig folgender Beschluß
gefaßt: die Organisten von Rheinland und Westfalen bitten die Ehrwürdigen Presbyterien,
denGehaltsverhältnisseneineweiterezeitgemäßeAufbesserungzuteilwerdenzulassen und
als Grund-bzw. Mindestgehalt bei wöchentlich 2 Gottesdiensten für das Land ein jährliches
Einkommen von 500 Mark und für die Stadt ein solches von 600 Mark festlegen zu wollen.”
Nach nur einjähriger Tätigkeit wurde der Vorsitzende Merkelbach -wiederum auf
Vorschlag des noch amtierenden Schriftführers Beckmann -durch Professor Franke
(Cöln) abgelöst; über die Motive dieses Personalwechsels im Jahr 1904 kann nur
spekuliert werden, denn mehr als einen Satz war sie dem besagten Schriftführer
nicht wert.
Dem neuen Vorstand wurde dann von den Mitgliedern das Recht zuerkannt, die
Liedstücke für die Versammlung des darauffolgenden Jahres auszuwählen “und
minderwertige Compositionen von vornhereinabzulehnen”, und “(a)uch auf die
Aufstellung des Programms nach inhaltlichen Gesichtspunkten soll mehr, wie es
bisher möglich sein konnte, Gewicht gelegt werden.”
1904 erstmals über 100 Mitglieder
Die Mitgliederzahl war zu diesem Zeitpunkt auf 116 anstiegen; damit wollte man
sich jedoch nicht zufrieden geben und stellte deshalb einen Forderungskatalog auf,
der die Positionen v.a. der nebenamtlich tätigen Organisten in der Gemeinde
stärken sollte: nebenamtlich tätige Organisten sollten durch die kirchlichen
Behörden nach einer Probezeit in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen
werden, ihr Einkommen sollte eine “zeitgemäße (...) Erhöhung erfahren” und durch
ihre Festanstellung sollten sie zugleich von der üblichen Pensionsversorgung
profitieren. Mit dieser Absicherung geht ebenfalls die Forderung einher, die
Organistenstellen im Hauptamt zu vermehren, d.h. also nebenamtliche Tätigkeiten
in hauptamtliche zu überführen und dadurch finanziell abzusichern. Die letzte
Forderung wirkt hingegen wie ein um Prestigeaufwertung heischendes Anhängsel
der übrigen personalpolitischen Punkte, in der die Versammlung verlangte, dass
der Organist als musikalischer Sachverständiger bei Kirchbauten zur
Baukommission hinzugezogen werden solle. Dennoch verdeutlicht dieser Punkt wie
v.a. auch die zuvorgenannten -, dass sich im Kreise der Organisten das Gefühl
eines Mangels an Würdigung in vielerlei Hinsicht breitgemacht hatte, das man im
neuen Verbund nun beheben wollte2.
Fördert der Verein die Kirchenmusik oder die Kirchenmusiker?
Hieraus allerdings abzuleiten, der Verein habe zu dem Zeitpunkt bereits sein
Selbstverständnis als Interessenvertretung ihrer Mitglieder definiert, wäre eine
Fehleinschätzung. Auf dem Organistentag zu Duisburg vom 28.-29. Dezember
1905 beantwortete Schriftführer Beckmann auf der abendlichen, “leider nur sehr
spärlich besucht(en)”, öffentlichen Gemeindeversammlung zwei Fragen zum
Selbstverständnis des Vereins3 mit folgenden im Protokoll von ihm selbst notierten
Worten:
“Der Herr Vorsitzende führt in Beantwortung dieser Fragen aus, es gelte die Pflege der idealen
Interessen, wie die Förderung der Standesinteressen. Mit Freude seien darum alle Freunde
kirchlicher Tonkunst als Mitglieder aufzunehmen, die wie die Herrn Pastor Hackenberg, Präses
der Generalsynode, Superintendent Klingemann -Essen, u. Pfarrer Schober aus Haminkeln
beiWeselalswackereMitarbeiterihreKraftbereitwilligstindenDienstderguten Sache gestellt
haben. In der Zeit Bachs sei die Orgel das domminierende Instrument gewesen, das Orchester
tratzurück.NachdemaberinunsererZeitOrgelbaumusikerwieWalckeru.Sauer die Kunst der
Orgelbauer auf eine ungeahnte Höhe erhoben, sei die Königin der Instrumente, wenn dem
Orchesterinbezug auf Ausdrucksfähigkeit und Farbenreichtum auch nicht ebenbürdig, doch
gleichberechtigt.”
Die Tatsache, dass diese Frage noch einmal sechs Jahre nach Vereinsgründung
beantwortet wurde, obwohl man sie ja eher in einer Phase vor der Gründung
erwarten sollte, lässt Rückschlüsse auf ein Defizit im Selbstbild der
Vereinsmitglieder zu. Die Frage der qualitativen Aufwertung der kirchlichen Musik
scheint hier noch wichtiger als die Überführung der nebenamtlichen Organisten in
ein abgesichertes, wenn möglich hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis,
2 Dass diese Forderung nicht die gewünschte Wirkung erzielte, zeigt eine im Prototokollbuch
festgehaltene ähnlich klingende Resolution, die 18 Jahre später erfolgte: “Die 19.Jahresversammlung
des Vereins evangelischer Kirchenmusiker für Rheinland und Westfalen spricht ihr
Befremden darüber aus, dass zur Prüfung von Orgel- und Glockenanlagen wiederholt nicht
sachkundige Männer herangezogen worden sind. Sie erwartet, dass in Zukunft mit diesen Ämtern
Leute aus dem Kirchenmusikerstande betraut werden.”
3 “(1) Was will der Verein ? (2) Welche Ziele und Zwecke sucht er zu erreichen ?”
wenngleich die Versammlung noch am gleichen Tag ihre Gehaltsforderungen des
Vorjahres wiederholte und sie für die “konservatorisch vorgebildeten Organisten”
um eine dynamische Komponente4 ergänzte.
Auch 1905 schon aktuell: Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Außerdem gab es den Beschluß, dass die Einkommensverhältnisse der Organisten
pensionsfähig werden sollten; bezüglich der Sozialleistungen zeigte sich die
Kirchengemeinde Essen in einer hochgelobten Vorreiterrolle, da sie “nach dem
vorbildlichen Beschlusse des Presbyteriums und der Essener Kirchengemeinde (...)
die infolge etwaiger Erkrankungen anfallenden Stellvertretungskosten” trage. Dies
bedeutete erstmals für einen Organisten die für die Zeit in übrigen Arbeitsfeldern
nicht mehr ganz unbekannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser wichtige
Präzedenzfall war sicherlich der Tatsache zu verdanken, dass der Essener
Superintendent Klingemann zu den aktiven Mitgliedern des Vereins zählte (siehe
Zitat S. 4). Ein Jahr später (1906) in Bochum und auch noch in der Folgezeit finden
sich jedoch die gleichen Bitten an die “Ehrw. Presbyterien” um Gehaltsanpassung,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Finanzierung von Weiterbildungen und um
eine pensionsberechtigte Gestaltung der Gehälter nach 10 Jahren, was den Schluß
zuläßt, dass -wenn überhaupt -nur vereinzelt den Forderungen der Organisten in
den Gemeinden nachgekommen wurde, eine grundsätzliche Veränderung jedoch
nicht stattfand.
Um die Durchsetzungskraft des Vereins zu stärken, war es notwendig, seinen
Einfluß auszubauen. Dies geschah in den folgenden Jahren zum einen durch die
Anwerbung neuer Mitglieder und zum anderen durch die Organisation der
Organisten auf preußischer bzw. nationaler Ebene, bis die
4 Sie “sollen die Gehälter in zweijährigen Zwischenräumen um je 50 M bis zu einem Höchstgehalte von
1000 M bzw. 1200 M kriegen.”
nationalsozialistische Kultur-und Kirchenpolitik diesen Bestrebungen 1936
endgültig ein Ende setzte.
Abspaltungen werden bekämpft - Ökumene aber noch ein Fremdwort
Welche Bedeutung die Organisten der Einigkeit und dem Zusammenhalt der
Mitglieder ihrer ‘Zunft’ beimaßen, läßt sich aus der Reaktion des Vereins auf die
Gründung eines als separatistisch betrachteten “Westfälischen Organistenvereins”
in Dortmund erkennen:
“Durch den Organisten Haumann -Dortmund wird der Versammlung Mitteilung von der
Gründung eines besonderen “Westfälischen Organistenvereins” gemacht. Die anwesenden
OrganistensprechenihrMißfallen überdiese durch nichts gerechtfertigte Gründung aus und
erblicken mit Recht darin eine Schädigung unserer gemeinsamen Interessen. Von dem Herrn
Vorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass nur durch geschlossene Einheit unsere
Bestrebungen vom Erfolg begleitet sein können, sehr bedenklich sei es auch, dass zu dem
Dortmunder Verein auch katholische Organisten gehören. Die Ev. Kirchenmusik hat doch
ganzandereZweckeundZiele.AuchHerr Pfarrer Glebe-BochumsprichtseintiefesBedauern
über die beklagenswerte Gründung aus, für die man in der Tat keinen Grund finden könne.”5
Diese durch zahlreiche dramatisierenden Adjektive geschmückte Passage zeigt
nicht nur, dass der Organistenverein sich in seinem Selbstverständnis als
Berufsvertretung, in seinen Zielen und seiner Durchsetzungskraft bedroht sieht (vor
allem wenn andere Vereinigungen dem Dortmunder Beispiel folgen sollten)
sondern sie verdeutlicht auch, dass die für damalige Verhältnisse schier
unglaubliche Aufnahme von Katholiken das evangelische Organistenamt als
solches beschädigt, da auf diese Weise die Musikaufführung jeglicher besonderer
religiöser Mitteilungskraft beraubt wird, wenn die Konfession an dieser Stelle keine
Rolle spielt. Das Organistenamt würde also zum Berufsstand des Orgelspieler
deklassiert.
Erste Zusammenschlüsse über die Grenzen
Zum Zwecke der Festigung der eigenen Positionen versuchte der Vorstand des
Organistenvereines 1908 dann, bei der Gründung eines preußischen
Kirchenmusikerverbandes seinen Einfluß geltend zu machen und seine Interessen
zu wahren. Deshalb findet sich im Protokoll der Vorstandsitzung vom 22. April 1908
folgender Beschluß:
“Da im Oktober in Berlin gelegentlich des deutsch-evang. Kirchentages dort der Gründung
5 Protokoll der VII. Tagung des Ev. Organistenvereins für Rheinland und Westfalen am 28. und 29.
Dezember 1906 in Minden
eines “Preußischen ev. Organistenvereins” näher getreten werden soll, beauftragt die
Versammlung Herrn Beckmann als Vertreter des “Ev. Organisten Vereins für Rheinl. u. Westf.”
nach Berlin zu fahren. Herr Hoffmann -Solingen wird sich als Vertreter des Ev.
Kirchengesangvereins für Rheinland anschließen.”6
Außer über die Präsenz bei der Gründung des preußischen Verbandes informiert
dieses Zitat auch über eine Kooperation mit den Chorleiterkollegen, die bei der
Umbenennung des Vereins 1920 eine Rolle spielen wird.
Das Ergebnis der Berliner Ereignisse findet sich dann mit Eintrag vom 21. Oktober
1908:
“Alsdann macht Herr Beckmann Mitteilung über die Gründung eines Verbandes evangelischer
Kirchenmusiker Preußens in Berlin. Die ersten Vorsitzenden der bestehenden
Provinzialvereine sollen als vorläufiger Gesamtvorstand gelten, Professor Kaweran -Berlin wird
der Vorsitz übertragen. Dieser Vorstand soll die Geschäfte des Verbandes bis 1. Juli 1909
führen, sowie auch vorbereitende Schritte zur Beschaffung eines Verbandsorganes
unternehmen. Die Kollegen in den bisher nicht vertretenen Provinzen Pommern, Ost-und
Westpreußen sollen zur Gründung von Provinzialvereinen und zum Anschluß an den
Landesverband veranlaßt werden.”
Gerade die letzte Bemerkung verdeutlicht, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt
hatte, dass nur eine durchstrukturierte Organisation mit einem preußischen
Landesverband an der Spitze und einem alle Provinzen erfassenden Untersystem
von Provinzialverbänden den Einfluß auch auf unterster Ebene stärken würde, um
sowohl berufsständische als auch kirchenmusikalische Interessen der Mitglieder in
größerem Maße durchzusetzen als bisher. Den Stolz über das Erreichte verdeutlicht
auch ein Protokollbucheintrag vom folgenden Organistentag in Elberfeld (26.-27.12.
1909):
“Der Vorsitzende erstattet zunächst Bericht über den erfolgten Zusammenschluß der ev.
Organisten-und Kantorenvereine der 12 preußischen Provinzen zu einem Landesverband
ev. Kirchenmusiker Preußens. Der Ev. Organisten-Verein für Rheinl. u. Westf. darf das
Verdienst für sich in Anspruch nehmen, zur Verwirklichung der Sache die Initiative ergriffen zu
haben.SoseidochderVereinev.Organistenu.KantoreninSachsenerstgegründet worden,
nachdem die Anregung von uns ausgegangen.”
Der neue Dachverband wird dann zwei Jahre später in eine nationale Vereinigung
als Verband Evangelischer Kirchenmusiker Deutschlands umgewandelt:
“Am 2. Okt. d.J. [Anm.d.V.: 1911] habe sich der Verband ev. Kirchenmusiker Preußens zu
6 Im folgenden regt der Vorstand erneut die Gründung von Zweigvereinen an, die sich einmal jährlich
unter der Leitung des jeweiligen Superintendenten treffen mögen; dies ist somit eine frühe
Erwähnung dessen, was später durch das Amt des Kreiskirchenmusikwartes umgesetzt wurde.
einem Verband evang. Kirchenmusiker Deutschlands erweitert, indem auch die süddeutschen
KirchenmusikerDeutschl.sichnunmehrangeschloßen haben. In den Vorstand desselben ist
auch Professor Mendelsohn - Darmstadt gewählt.”7
Fusionen bringen neue Mitglieder
Der preußische Landesverband des Verbandes der Ev. Kirchenmusiker
Deutschlands war es auch, der durch eine Satzungsverfügung aus dem Jahre
1919 dem Rheinisch-Westfälischen Organistenverein plötzlich zu einem Schub
neuer Mitglieder verhalf, wie dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 25. Februar
1920 zu entnehmen ist:
“Einziger Punkt der T.=O. ist die Verschmelzung des Westfälischen Organistenvereins mit
dem Rheinisch-westfälischen, da nach den Satzungen des Landesverbandes der
Kirchenmusiker Preußens in jeder Provinz nur ein Provinzialverein bestehen soll, hat der
Westfälische Organistenverein durch seinen Vorsitzenden Holtschneider -Dortmund eine
Vereinigung mit dem älteren und bedeutend größeren Rheinisch-westfälischen Verein
beantragt. Zwischen den Vorsitzenden beider Vereine sind vorbereitende Verhandlungen
gepflogen worden.”
Welcher Partner in dieser Vereinsehe den Ton angeben sollte, sagt die
Selbsteinschätzung des Schriftführers im Protokoll: der “ältere(...) und bedeutend
größere(...) Rheinisch-westfälische(...) Verein.” Die Verhandlungen erstreckten sich
jedoch über eineinhalb Jahre, da der Westfälische Verein nicht ohne die Erfüllung
einiger Personalforderungen in die Fusion einstimmen wollte. Am Ende konnte
jedoch der Vorsitzende das erfolgreiche Ende der Verhandlungen verkünden und
bekam für die Lösung auch die Zustimmung der Hauptversammlung:
“Der Vorsitzende berichtet nun über seine Verhandlungen mit dem westfälischen
Organistenverein, die dahin geführt haben, dass der Verein sich mit dem unsrigen
verschmelzen will unter folgenden Bedingungen: Die Sterbekasse des westf. Vereins soll auf
denganzenVereinausgedehnt,diePensionskasseebenfallsden neueintretenden Kollegen
aus dem westf. Verein zugängig gemacht werden. Der Vorsitzende Holtschneider tritt mit 2
weiterenVorstandmitgliedernin den Gesamtvorstand ein; er wird 2. Vorsitzender, die beiden
anderen Herren Beisitzer. Diese Regelung soll bis zur nächsten Vorstandswahl gelten.
Hauptversammlung erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.”8
Durch diesen Kompromiss erhielt der deutlich kleinere Westfälische
Organistenverein durch seine Vorstandsposten erheblichen Einfluß auf den neu
fusionierten. Außerdem profitierte man von der Pensionskasse des Vereins und
7 Protokoll der 12. Tagung des Ev. Organistenvereins für Rheinl. und Westfalen am 28. u. 29.
Dezember 1911 zu Düren.
8 Protokoll der 18. Hauptversammlung in Essen (Vereinshaus) am 27. Dezember 1920
brachte als Gegenleistung die -vermutlich nicht gerade beträchtliche -Sterbekasse
in das gemeinsame Vermögen ein.
...nun wächst zusammen, was zusammen gehört...
In der vorherigen Hauptversammlung vom 18. August 1920, die im Essener
Vereinhaus stattgefunden hatte, war bereits der Kreis der Mitglieder des Vereins
erweitert worden, denn man sprach nun auch anderes Klientel an, mit dem man
bereits im Vorfeld des öfteren -beispielsweise bei der Gründung des preußischen
Kirchenmusikervereins - kooperiert hatte:
“Von verschiedenen Herren, die einen Kirchenchor leiten ohne gleichzeitig Organist zu sein,
ist der Wunsch geäußert worden, unserem Verein beitreten zu können. Aus diesem Grunde
wird der Name unseres Vereins umgeändert in
“Verein evangelischer Kirchenmusiker
für Rheinland und Westfalen”
War es 1905 noch um das zentrale Ziel gegangen, die Orgel wie zu Bachs Zeiten
zum dominierenden Instrument in der Musik zu machen, so war es jetzt noch nicht
einmal mehr notwendig, die Orgel spielen zu können, wenn man Vereinsmitglied
sein wollte. Das verbindende Element war die gemeinsame Beschäftigung mit
kirchlicher Musik in einem Haupt-oder Nebenamt in der Gemeinde. Auf diese
Weise versammelte der Verein immer mehr Anhänger unter seinem neuen Namen.
Der Kontakt zu den Mitgliedern
In den folgenden Jahren sollte die Bindung der Mitglieder an den Verein und die
Werbung neuer zahlender Mitglieder ein zentraler Gesichtspunkt der
Vorstandsarbeit sein. Aus diesem Grund beschloß man am 4.2.1924 die
Neuauflage9 des viele Jahre zuvor eingestellten Verbandsorgans “Der evgl.
Kirchenmusiker”:
“Das Organ des Vereins “der evgl. Kirchenmusiker” soll wieder zum Leben erweckt werden, um
engere Verbindung mit den Mitgliedern zu gewinnen. Die nächste Nr. soll Anfang März erscheinen
und die Einladung zur Hauptversammlung enthalten. Außerdem stellten die anwesenden
Vorstandsmitglieder Beiträge in Aussicht. Herr Beckmann wurde beauftragt, mit dem rheinischen u.
westfälischen Kirchengesangsverein unverbindliche Besprechungen über gemeinsame Herausgabe
9 Am 3. Januar 1927 verabschiedet die Hauptversammlung einen Antrag des Vorstandes, die
Zeitschrift “Der evangelische Kirchenmusiker” von der laufenden Ausgabe an monatlich erscheinen zu
lassen. Zuvor war die Herausgabe unregelmäßig.
10
des Blattes einzuleiten.”
...und die Zahlungsmoral der Mitglieder..
Die Kontaktherstellung war auch dringend notwendig, denn auf den
Hauptversammlungen erschien zeitweilig nur jedes fünfte Mitglied, und die
Zahlungsmoral bei den Beiträgen ließ extrem zu wünschen übrig; hier ist dann auch
eine hohe Mitgliederzahl nicht aussagekräftig über die Vereinsstärke, sondern
allenfalls nur Makulatur. Am 14. November 1925 berichtete der Kassierer auf der
Vorstandsitzung von der Finanzmisere des zurückliegenden Jahres und stellte fest,
dass von einstmals 573 Mitgliedern 34 aus unterschiedlichen Gründen oder ohne
Angabe von Gründen, 4 durch Tod und 27 durch Niederlegung ihres
Organistenamtes ausgetreten waren, insgesamt also 65 Mitglieder weniger. Weitere
208 hatten ihre Beiträge nicht bezahlt, so dass nur 300 zahlende Mitglieder übrig
blieben, also etwas mehr als die Hälfte. Zu der Behebung dieses Mißstandes
beschloß man einen Maßnahmenkatalog, in dem das Verbandsorgan wieder eine
zentrale Rolle spielte:
“Zu dem Zwecke sollen
a.)alleMitgliedernocheinmalbesonders und durch Zustellung der nächsten Nr. des Ev. Km.
eingeladen werden.
b.) Allen Kreis-Synodal-Fachvertretern und Stellvertretern soll Einladung und Zeitung
zugehen;
c) Es soll versucht werden, von diesen Kollegen die Anschriften aller Kirchenmusiker zu
erlangen, um sich an sie wenden zu können.
d) Auf der nächsten Tagung soll der 1. Schriftführer über unsere Organisation berichten.
Grundsätzliches über unsere Vereinsziele und Vereinserfolge wird erörtert.”11
Am 3. Januar 1927 verkündete der Vorsitzende auf der Hauptversammlung, dass
die Werbearbeit des vergangenen Jahres über 100 neue Mitglieder eingebracht
habe. Eintritte und Austritte konnten sich jedoch über einen längeren Zeitraum nicht
die Waage halten. Alles in allem ging die Mitgliederzahl innerhalb eines knappen
Jahrzehnts um etwa ein Drittel wieder zurück, und die auch jetzt noch nicht
gebesserte Zahlungsmoral der Mitglieder führte den Vorstand auf seiner Sitzung
vom 9. Dezember 1931 zu folgender besorgter und auch mahnender Bemerkung:
10 Erwähnenswert ist noch die Annekdote, dass im November 1925 von einem Vereinsmitglied moniert
wurde, dass das Verbandsorgan in einer katholischen Wuppertaler Druckerei hergestellt wird. Der
Vorstand lehnte jedoch einen Wechsel zur evangelischen Wuppertaler Druckerei ab, da diese um etwa
50% teurer war. So siegten finanzielle Überlegungen über die Solidarität mit den Glaubensbrüdern,
wie es die angespannte Finanzlage des Vereins zweifellos notwendig machte.
11 Protokoll der Vorstandsitzung vom 14.11.1925 im Vereinshaus-Essen.
“19 Eintritte stehen 5 Todesfälle und 18 Austritte gegenüber, sodass der Bestand in etwa
gewahrtwurde.ErbeträgtzurZeitrund400Mitglieder.Währendim vorigenJahr 373 Mitglieder
ihre Beiträge entrichteten, waren es in diesem Jahr nur 350. Der Vorstand hegt die
Befürchtung, dass noch mehr Verluste von Mitgliedern zu erwarten sind, da leider die
Kollegen nicht einsehen, dass in dieser Zeit ein fester Zusammenschluß erst recht nottut.”
Im April des darauffolgenden Jahres standen dann wiederum 22 Eintritte 58
Austritten gegenüber, und nur 170 Mitglieder hatten bis zu dem Zeitpunkt den
Jahresbeitrag bezahlt. Dem Verein ‘stand das Wasser bis zum Hals’. Deshalb
wurden bis zur Vorstandssitzung im November sogar Erkundigungen bzgl. einer
möglichen Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister durch das Amtsgericht
Elberfeld eingeholt, die Idee wurde aber zunächst wieder hintenan gestellt.
Finanzieller Druck wächst
Die allgemein angespannte Finanzlage der späten 20er und frühen 30er Jahre
sollte auch weiter ihre Schatten auf die Finanzlage des Vereins werfen. Am 9.
Dezember 1931 beschloß der Vorstand durch “gesenkte Druckkosten des
Vereinsblattes und unter Beachtung größter Sparsamkeit” den Vereinsbeitrag auf
1,-RM zu senken, weil man sich wohl auf diese Weise eine größere
Zahlungsbereitwilligkeit erhoffte und man tatsächlich auch nicht mehr in der Lage
war, die Augen vor der prekären Wirtschaftslage zu verschließen, die die Kirche auf
allen Ebenen betraf. So mußte man als einen weiteren Schritt am 14. April 1932
zur Kenntnis nehmen, “dass Richtlinien des Konsistoriums vorlägen, die zur
Einsparung von Mitteln schwere Eingriffe in die Betreuung der Kirchenmusik,
insbesondere der Kirchenchöre vorsähen.”
Reichsmusikkammer kontra Reichsverband evangelischer
Kirchenmusiker
Außer von diesen finanziellen Problemen blieb der Verein ab dem folgenden Jahr
auch nicht mehr von den Gleichschaltungsversuchen des nationalsozialistischen
Regimes verschont. Auf der Vorstandsitzung vom 9. Dezember 1933 wurde
folgendes bekannt gegeben:
“Der Vorsitzende gibt ein Schreiben des “Reichsverbandes für evgl. Kirchenmusik” mit dem
Aufruf, der auf dem Gebiete der Organisation der Kirchenmusiker eine neue Lage schafft,
bekannt. Danach ist der Reichsverband evangl. Kirchenmusiker unter A. Dreyers Leitung nicht
als Spitzenorganisation anerkannt. Somit genügt die Zugehörigkeit zu unserem Verband nicht
mehr, um die Mitgliedschaft zur Reichsmusikkammer zu erwerben.”
Durch diese Verordnung reichte es hauptberuflichen Kirchenmusikern nicht mehr,
den Landesverband als Berufsvertretung zu wählen, sie mußten für die Ausübung
ihres Berufes der Reichsmusikkammer beitreten. Der Verein wehrte sich im Rahmen
seiner begrenzten Möglichkeiten gegen diese Beschneidung, konnte aber es aber
nicht abwehren, dass er am 16. Juni 1934 unter Aufgabe des alten Vereins sein
Vermögen an den neu gegründeten “Verband der nebenamtlichen evangelischen
Kirchenmusiker in Rheinland und Westfalen” zu übertragen hatte und durch diese
erzwungene Neudefinition einen großen Teil seines Klientels ausschloß. Außerdem
wurde der Verein nun aus dem Vereinsregister gelöscht, da die Pensionskasse der
Weltwirtschaftskrise zum Opfer gefallen war und ohne diese eine Eintragung nicht
mehr notwendig war.
1936: Trennung von Rheinland und Westfalen
Die nächste entscheidende Veränderung erfuhr der Verein im November 1935. Die
Reichsleitung hatte unter Zustimmung und möglicherweise auch Initiative von
Golücke (Recklinghausen) die Absicht bekundet, die Landesverbände Rheinland
und Westfalen zu trennen. Als Gründe gab man u.a. an, dass das Gebiet für einen
Landesobmann für eine angemessene Betreuung entschieden zu groß sei, nun
auch noch das Saargebiet hinzukomme, die überschneidende Arbeit mit zwei
unterschiedlichen Kirchenbehörden in Westfalen und Rheinland zu Schwierigkeiten
führen könnte und ohnehin keine gemeinsame kirchenmusikalische Tradition
zwischen den beiden Provinzen existiere.
Landesobmann Beckmann hielt diese Bemühungen für falsch, sprach sich für die
Beibehaltung des Status quo aus und erklärte für den Fall der Trennung seinen
Rücktritt.
So geschah es dann am 5. Januar 1936. Die Landesverbände wurden getrennt,
Golücke wurde Landesobmann von Westfalen und Beer vom Rheinland. Das
Verbandsblatt wurde in der bisherigen Form beibehalten, die Kassenführung
getrennt und das Vermögen geteilt. Die zukünftigen Jahresversammlungen sollten
getrennt abgehalten werden, auch wenn man sich darauf einigte, dass “(z)wischen
den Verbänden (...) ein freundschaftliches Zusammenarbeiten und eine
gegenseitige Fühlungnahme stattfinden” sollte.12
Erste Westfälische Landeskirchenmusiktage 1938 in Soest
In der Folgezeit bleibt als erwähnenswerter Eckpunkt die Veranstaltung der 1.
Westfälischen Kirchenmusiktage in Soest vom 6.-10. Oktober 1938. Im darauf
folgenden August wurde wegen der angespannten politischen Lage die
Jahrestagung in Dortmund-Aplerbeck abgesagt, nur die Singwoche fand noch statt.
Durch den einen Monat später ausbrechenden 2. Weltkrieg wurden Leben und
Arbeiten der Vereinsmitglieder in einem solchen Maße betroffen, dass die
Verbandsarbeit für die folgenden 10 Jahre nicht aufrecht erhalten wurde.
Neubeginn nach dem Krieg mit rund 700 Mitgliedern
1949 konnte die Verbandsarbeit wieder ins Leben gerufen werden; die
Mitgliederstärke betrug zu diesem Zeitpunkt 717 Kirchenmusiker13, davon nur 37
hauptamtliche sowie 634 nebenamtliche; 36 waren ehrenamtlich beschäftigt. Der
Verband (zu dem Zeitpunkt noch “Verband der Kirchenmusiker im britisch besetzten
Gebiet”) schloß sich dem “Verband aller kirchlich angestellten Arbeitskräfte” an und
setzte für seine Mitglieder einen Jahresbeitrag von 3,-bis 12,-DM fest, der den
freien Bezug des wieder aufgelegten Verbandsorganes “Der Kirchenmusiker” mit
einschloß.
Gründungsobmann blieb der vorherige Landesobmann Golücke, dem das Zitat
nachgesagt wird: “Wir sind wieder frei geworden und freuen uns dieser Freiheit !”
Ihm folgte 1951 Landesobmann Schrader, der dann wiederum 1954 aus
gesundheitlichen Gründen seinen Platz für Landeskirchenmusikdirektor Ehmann
freimachte. Dieser zögerte zunächst, das Amt anzutreten, stellte sich jedoch nach
einer längeren Aussprache mit den Herren Haarmann, Auf’m Ordt und Benzler am
12. April der Vollversammlung des Verbandes und wurde einstimmig gewählt.
In seiner 9-jährigen Amtszeit wurde die Verbandsstruktur neuorganisiert, eine
überarbeitete Satzung verabschiedet und eine Kooperation der drei
kirchenmusikalischen Verbände (Kirchenmusiker, Kirchenchöre, Posaunenchöre)
12 Für die Überlieferung tragisch sollte sich der Punkt 6 der Trennungsentschließung auswirken.
“Aus den vorhanden Akten sollen alle wertlosen und überflüssigen Stücke entfernt und vernichtet
werden; nur die amtlichen Schreiben werden aufbewahrt.”
In diesem Beschluß findet sich möglicherweise der Grund dafür, dass außer den beiden behandelten
Protokollbüchern im vorliegenden Archiv keinerlei Unterlagen aus den ersten 50 Jahren der
Vereinsgeschichte existieren. Außerdem endet an diesem Tag das zweite Protokollbuch. Die nun
folgenden Angaben entstammen der lückenhaften Protokollbuchabschrift Signnr. 116. Der Verbleib
des Originals ist unklar.
13 Die Mitgliederzahl sollte auch in den folgenden Jahrzehnten immer zwischen 700 und 800 liegen.
herbeigeführt. Außerdem wurde bereits in der Frühphase seiner Amtszeit (1954)
der Kantorenkonvent gegründet und später als Untergruppierung in den
Landesverband integriert.
Fortbildungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker werden zu
einem wesentlichen Standbein der Verbandsarbeit
Unter Ehmanns Nachfolger Adalbert Schütz, Bethel (1963 -1975), wurde dann
verstärkt die berufliche Fortbildung der Verbandsmitglieder vorangetrieben. Zu
diesem Zwecke richtete man die “Arbeitsgemeinschaft Westfälischer
Kirchenmusiker” mit regelmäßigen Veranstaltungen v.a. im Haus Husen und die
Werkwochen für ungeprüfte Kirchenmusiker ein. 1973 delegierte die Leitung der
Evangelischen Kirchen von Westfalen dann die Betreuung der gesamten
Kirchenmusikerfortbildung an den Landesverband und stellte zugleich auch Mittel
für diese Arbeit zur Verfügung.
Die 1938 in Soest begründete Tradition der Westfälischen Kirchenmusiktage
wurde neben der üblichen Verbandsarbeit beibehalten und an verschiedenen
Orten unter dem heutigen Namen Westfälische Landeskirchenmusiktage
veranstaltet. Sie wurden in ihren Ausmaßen erweitert, so dass ihre Organisation in
heutiger Zeit einen großen Teil der Arbeit des Landesobmanns beanspruchen.
Die Vorsitzenden/Landesobmänner seit 1899:
1899 -1901 A. Eckardt, Essen
1902 -1903 Merkelbach, Altenessen
1903 -1904 F. W. Franke, Köln
1904 -1936 Gustav Beckmann, Essen
1936 -1951 A. Golücke, Recklinghausen
1951 -1953 O. Schrader, Lüdenscheid
1953 -1955 H. Haarmann, Wengern
1955 -1963 Wilhelm Ehmann, Herford
1963 -1975 Adalbert Schütz, Bethel
1975 -1979 Martin Weimann, Unna
1980 -1985 Rolf Schönstedt, Hamm
1985 -1995 Georg See, Hagen-Hohenlimburg
Seit 1996 Ingomar Kury, Dortmund